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Sanierung belasteter Rohrleitungsisolierung unter Vollschutz
Regional & deutschlandweit

Schadstoffsanierung: Asbest, KMF, Schimmel und weitere Gefahrstoffe

Asbest, künstliche Mineralfasern, PCB, PAK, Teer oder Schimmel: Wir sanieren belastete Bausubstanz mit geschultem Fachpersonal nach TRGS 519 und TRGS 521.

In vielen Gebäuden, die vor den 1990er-Jahren errichtet oder saniert wurden, stecken Baustoffe, die heute als Gefahrstoffe gelten: Asbestzement, asbesthaltige Bodenbeläge und Kleber, alte Mineralwolle, teerhaltige Dachbahnen, PCB-haltige Fugenmassen oder belastete Anstriche. Werden sie beim Umbau oder Abbruch unsachgemäß bearbeitet, gefährden sie Gesundheit und Umwelt.

Peters-Abbruch ist auf den sicheren Rückbau und die Entsorgung solcher Materialien spezialisiert. Unser Fachpersonal ist nach TRGS 519 (Asbest) und TRGS 521 (KMF) geschult – wir planen die Sanierung, richten die Schutzmaßnahmen ein, führen die Arbeiten durch und entsorgen die Abfälle mit vollständigem Nachweis.

Wann ist eine Schadstoffsanierung nötig?

Immer dann, wenn belastete Baustoffe bearbeitet, entfernt oder abgebrochen werden sollen – also bei nahezu jeder Sanierung, Entkernung oder jedem Abbruch älterer Gebäude. Auch bei Wasserschäden und Feuchtigkeit (Schimmel) oder bei der Stilllegung technischer Anlagen (z. B. PCB-haltige Transformatoren) ist eine fachgerechte Sanierung erforderlich.

Unsere Sanierungsleistungen

  • Asbestsanierung nach TRGS 519: Wellplatten, Fassaden, Bodenbeläge (Floor-Flex), Kleber, Nachtspeicheröfen, Dichtungen – schwach und fest gebundene Produkte.
  • KMF-Sanierung nach TRGS 521: Ausbau alter Mineralwolle aus Dächern, Wänden, Decken und technischen Anlagen.
  • Weitere Schadstoffe: PCB, PAK, teerhaltige Materialien, belastete Anstriche und Holzschutzmittel.
  • Schimmelpilzsanierung: fachgerechte Entfernung befallener Bauteile inklusive Ursachenklärung.

Warum die Sanierung Fachbetrieben vorbehalten ist

Arbeiten an Asbest und alter Mineralwolle unterliegen der Gefahrstoffverordnung und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Sie erfordern Sachkunde, Schutzausrüstung, Abschottungen und – je nach Umfang – die Anzeige bei der zuständigen Behörde. Als Fachbetrieb übernehmen wir diese Verantwortung vollständig und dokumentieren jeden Schritt.

FAQ

Häufige Fragen: Schadstoffsanierung

Wie erkenne ich, ob Asbest verbaut ist?

Mit bloßem Auge ist das nicht sicher möglich. Verdächtig sind unter anderem Faserzementplatten (Wellplatten, Fassaden), alte Bodenbeläge und deren Kleber, Nachtspeicheröfen, Brandschutzplatten und Dichtschnüre in Gebäuden bis etwa 1993. Sicherheit gibt nur eine Materialprobe im Labor. Wir helfen bei der Einschätzung und veranlassen auf Wunsch die Analyse.

Darf ich Asbest oder alte Mineralwolle selbst entfernen?

Davon raten wir dringend ab. Arbeiten an Asbest sind nach Gefahrstoffverordnung Fachbetrieben mit Sachkunde vorbehalten; auch alte Mineralwolle muss nach TRGS 521 mit Schutzmaßnahmen ausgebaut und verpackt entsorgt werden. Unsachgemäßes Arbeiten setzt Fasern frei, die noch Jahrzehnte später Krankheiten auslösen können.

Muss die Sanierung angemeldet werden?

Asbestsanierungen müssen in der Regel vor Beginn bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Wir übernehmen die Anzeige und die vollständige Dokumentation der Maßnahme.

Arbeiten Sie auch außerhalb der Region Trier?

Ja. Schadstoffsanierungen führen wir schwerpunktmäßig in Trier und Umgebung aus, bei größeren Objekten, Industrieanlagen und im Rahmen von Demontageprojekten aber auch deutschlandweit.

Unverbindlich & kostenlos

Schadstoffverdacht in Ihrem Gebäude?

Lassen Sie uns einen Blick darauf werfen. Wir beraten Sie ehrlich, welche Sanierung nötig ist – ohne Panikmache, aber mit dem nötigen Ernst.

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