Asbest wurde bis in die 1990er-Jahre in tausenden Bauprodukten verwendet: Faserzement-Wellplatten und Fassaden, Floor-Flex-Bodenbeläge und deren Kleber, Brandschutzplatten, Dichtungen, Nachtspeicheröfen, Rohrisolierungen. Solange die Materialien unberührt bleiben, geht von ihnen meist keine akute Gefahr aus. Werden sie jedoch gebohrt, gebrochen oder abgebrochen, setzen sie Fasern frei, die schwere Lungenerkrankungen verursachen können.
Deshalb ist die Bearbeitung und Entfernung von Asbest Fachbetrieben vorbehalten. Peters-Abbruch führt Asbestsanierungen mit nach TRGS 519 geschultem Fachpersonal durch – von der Anzeige bei der Behörde über die Einrichtung der Schutzmaßnahmen bis zur Entsorgung und Freigabe.
Was TRGS 519 bedeutet
Die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ legt fest, wie Arbeiten an asbesthaltigen Materialien geplant, durchgeführt und überwacht werden müssen. Sie regelt Sachkundeanforderungen, Schutzmaßnahmen, Arbeitsverfahren, Verpackung und Entsorgung. Unser Personal verfügt über die Sachkunde nach TRGS 519 (Anlage 3 und 4) und damit über die Qualifikation für Arbeiten geringen Umfangs ebenso wie für umfangreiche Sanierungen.
Schwach und fest gebundene Asbestprodukte
Fest gebundener Asbest (Asbestzement: Wellplatten, Fassadenplatten, Rohre, Blumenkästen) enthält den Asbest in einer Zementmatrix. Er darf nur zerstörungsfrei demontiert werden – nicht gebrochen, nicht gesägt. Schwach gebundener Asbest (Spritzasbest, Brandschutzplatten, Dichtschnüre, Nachtspeicheröfen) setzt Fasern deutlich leichter frei und erfordert weitergehende Maßnahmen wie abgeschottete Schwarzbereiche, Unterdruckhaltung und Personenschleusen.
Unsere Leistungen
- Demontage von Welleternit- und Faserzementdächern sowie Fassaden
- Ausbau asbesthaltiger Bodenbeläge (Floor-Flex, Cushion-Vinyl) und Kleber
- Rückbau von Brandschutzplatten, Dichtungen und Leichtbauplatten
- Demontage und Entsorgung von Nachtspeicheröfen
- Rückbau von AZ-Produkten (Asbestzement) im Innen- und Außenbereich
- Verpackung, Abtransport und Entsorgung mit Entsorgungsnachweis
- Abholung bereits verpackter Asbestabfälle vor Ort
Anzeige, Dokumentation, Freigabe
Asbestsanierungen müssen vor Beginn bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Wir übernehmen die Anzeige, erstellen den Arbeitsplan, dokumentieren die Maßnahme mit Fotos und Nachweisen und organisieren bei Innenraumsanierungen die abschließende Freimessung durch ein akkreditiertes Labor.
Typische Einsatzbereiche
- Asbestzement-Wellplatten auf Dächern und Garagen
- Asbestzement-Fassadenplatten
- Floor-Flex-Platten und asbesthaltige Kleber
- Cushion-Vinyl-Böden mit Asbestpappe
- Brandschutz- und Leichtbauplatten
- Nachtspeicheröfen
- Dichtschnüre, Flansche und Rohrisolierungen
- Asbestzement-Rohre und Lüftungskanäle
- Asbesthaltiger Putz, Spachtelmassen und Fliesenkleber
So läuft Asbestsanierung nach TRGS 519 mit uns ab
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1
Verdacht klären
Wir prüfen die Materialien vor Ort und veranlassen bei Bedarf eine Laboranalyse.
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2
Arbeitsplan und Behördenanzeige
Sanierungskonzept, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsweg werden festgelegt; die Maßnahme wird angezeigt.
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3
Einrichtung des Sanierungsbereichs
Abschottung, Beschilderung, ggf. Unterdruckhaltung und Personenschleuse; persönliche Schutzausrüstung.
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4
Fachgerechter Ausbau
Zerstörungsfreie Demontage, Befeuchtung, sofortige luftdichte Verpackung in gekennzeichneten Big Bags oder Folien.
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5
Entsorgung und Freigabe
Transport zu zugelassenen Deponien mit Entsorgungsnachweis; bei Innenräumen Freimessung und Übergabe.
Warum Peters-Abbruch?
Sachkunde nach TRGS 519
Geschultes Fachpersonal mit Sachkundenachweis (Anlage 3 und 4).
Behördenanzeige inklusive
Wir erledigen die Anzeige und die komplette Dokumentation.
Sanierung und Abbruch aus einer Hand
Nach der Sanierung geht es ohne Wartezeit mit Entkernung oder Abbruch weiter.
Rechtssichere Entsorgung
Zugelassene Entsorgungswege, Entsorgungsnachweise und Übernahmescheine.
Sicherheits- und Fachhinweise
Asbest ist ein krebserzeugender Gefahrstoff. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind nach Gefahrstoffverordnung nur Betrieben mit entsprechender Sachkunde erlaubt und müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden. Überdeckungs-, Überbauungs- und Abbrucharbeiten an Asbestzementdächern ohne fachgerechten Ausbau sind unzulässig. Bitte bearbeiten Sie verdächtige Materialien niemals selbst – wir beraten Sie gern.
Einsatzgebiet
Asbestsanierung nach TRGS 519 führen wir regional in Trier und Umgebung sowie bei Industrie- und Spezialprojekten deutschlandweit aus. Sprechen Sie uns unabhängig vom Standort an – wir prüfen jedes Projekt individuell.
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