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Sanierung belasteter Rohrleitungsisolierung unter Vollschutz
Schadstoffsanierung · Regional & deutschlandweit

Asbestsanierung in Trier nach TRGS 519

Fachgerechter Ausbau und Entsorgung asbesthaltiger Materialien – Wellplatten, Fassaden, Bodenbeläge, Nachtspeicheröfen – mit geschultem Personal und vollständiger Dokumentation.

Asbest wurde bis in die 1990er-Jahre in tausenden Bauprodukten verwendet: Faserzement-Wellplatten und Fassaden, Floor-Flex-Bodenbeläge und deren Kleber, Brandschutzplatten, Dichtungen, Nachtspeicheröfen, Rohrisolierungen. Solange die Materialien unberührt bleiben, geht von ihnen meist keine akute Gefahr aus. Werden sie jedoch gebohrt, gebrochen oder abgebrochen, setzen sie Fasern frei, die schwere Lungenerkrankungen verursachen können.

Deshalb ist die Bearbeitung und Entfernung von Asbest Fachbetrieben vorbehalten. Peters-Abbruch führt Asbestsanierungen mit nach TRGS 519 geschultem Fachpersonal durch – von der Anzeige bei der Behörde über die Einrichtung der Schutzmaßnahmen bis zur Entsorgung und Freigabe.

Was TRGS 519 bedeutet

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ legt fest, wie Arbeiten an asbesthaltigen Materialien geplant, durchgeführt und überwacht werden müssen. Sie regelt Sachkundeanforderungen, Schutzmaßnahmen, Arbeitsverfahren, Verpackung und Entsorgung. Unser Personal verfügt über die Sachkunde nach TRGS 519 (Anlage 3 und 4) und damit über die Qualifikation für Arbeiten geringen Umfangs ebenso wie für umfangreiche Sanierungen.

Schwach und fest gebundene Asbestprodukte

Fest gebundener Asbest (Asbestzement: Wellplatten, Fassadenplatten, Rohre, Blumenkästen) enthält den Asbest in einer Zementmatrix. Er darf nur zerstörungsfrei demontiert werden – nicht gebrochen, nicht gesägt. Schwach gebundener Asbest (Spritzasbest, Brandschutzplatten, Dichtschnüre, Nachtspeicheröfen) setzt Fasern deutlich leichter frei und erfordert weitergehende Maßnahmen wie abgeschottete Schwarzbereiche, Unterdruckhaltung und Personenschleusen.

Unsere Leistungen

  • Demontage von Welleternit- und Faserzementdächern sowie Fassaden
  • Ausbau asbesthaltiger Bodenbeläge (Floor-Flex, Cushion-Vinyl) und Kleber
  • Rückbau von Brandschutzplatten, Dichtungen und Leichtbauplatten
  • Demontage und Entsorgung von Nachtspeicheröfen
  • Rückbau von AZ-Produkten (Asbestzement) im Innen- und Außenbereich
  • Verpackung, Abtransport und Entsorgung mit Entsorgungsnachweis
  • Abholung bereits verpackter Asbestabfälle vor Ort

Anzeige, Dokumentation, Freigabe

Asbestsanierungen müssen vor Beginn bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Wir übernehmen die Anzeige, erstellen den Arbeitsplan, dokumentieren die Maßnahme mit Fotos und Nachweisen und organisieren bei Innenraumsanierungen die abschließende Freimessung durch ein akkreditiertes Labor.

Typische Einsatzbereiche

  • Asbestzement-Wellplatten auf Dächern und Garagen
  • Asbestzement-Fassadenplatten
  • Floor-Flex-Platten und asbesthaltige Kleber
  • Cushion-Vinyl-Böden mit Asbestpappe
  • Brandschutz- und Leichtbauplatten
  • Nachtspeicheröfen
  • Dichtschnüre, Flansche und Rohrisolierungen
  • Asbestzement-Rohre und Lüftungskanäle
  • Asbesthaltiger Putz, Spachtelmassen und Fliesenkleber

So läuft Asbestsanierung nach TRGS 519 mit uns ab

  1. 1

    Verdacht klären

    Wir prüfen die Materialien vor Ort und veranlassen bei Bedarf eine Laboranalyse.

  2. 2

    Arbeitsplan und Behördenanzeige

    Sanierungskonzept, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsweg werden festgelegt; die Maßnahme wird angezeigt.

  3. 3

    Einrichtung des Sanierungsbereichs

    Abschottung, Beschilderung, ggf. Unterdruckhaltung und Personenschleuse; persönliche Schutzausrüstung.

  4. 4

    Fachgerechter Ausbau

    Zerstörungsfreie Demontage, Befeuchtung, sofortige luftdichte Verpackung in gekennzeichneten Big Bags oder Folien.

  5. 5

    Entsorgung und Freigabe

    Transport zu zugelassenen Deponien mit Entsorgungsnachweis; bei Innenräumen Freimessung und Übergabe.

Warum Peters-Abbruch?

Sachkunde nach TRGS 519

Geschultes Fachpersonal mit Sachkundenachweis (Anlage 3 und 4).

Behördenanzeige inklusive

Wir erledigen die Anzeige und die komplette Dokumentation.

Sanierung und Abbruch aus einer Hand

Nach der Sanierung geht es ohne Wartezeit mit Entkernung oder Abbruch weiter.

Rechtssichere Entsorgung

Zugelassene Entsorgungswege, Entsorgungsnachweise und Übernahmescheine.

Sicherheits- und Fachhinweise

Asbest ist ein krebserzeugender Gefahrstoff. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind nach Gefahrstoffverordnung nur Betrieben mit entsprechender Sachkunde erlaubt und müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden. Überdeckungs-, Überbauungs- und Abbrucharbeiten an Asbestzementdächern ohne fachgerechten Ausbau sind unzulässig. Bitte bearbeiten Sie verdächtige Materialien niemals selbst – wir beraten Sie gern.

Einsatzgebiet

Asbestsanierung nach TRGS 519 führen wir regional in Trier und Umgebung sowie bei Industrie- und Spezialprojekten deutschlandweit aus. Sprechen Sie uns unabhängig vom Standort an – wir prüfen jedes Projekt individuell.

Mehr zum Einsatzgebiet

Referenzen: Asbestsanierung nach TRGS 519

FAQ

Häufige Fragen zu Asbestsanierung nach TRGS 519

Wann ist eine Asbestsanierung erforderlich?

Sobald asbesthaltige Materialien bearbeitet, entfernt oder abgebrochen werden sollen – etwa bei Dachsanierung, Umbau, Entkernung oder Abbruch. Auch beschädigte oder verwitterte Asbestprodukte, die Fasern freisetzen können, sollten saniert werden.

Was bedeutet TRGS 519?

TRGS 519 ist die Technische Regel für Gefahrstoffe für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbest. Sie schreibt Sachkunde, Schutzmaßnahmen, Arbeitsverfahren, Verpackung und Entsorgung verbindlich vor.

Darf ich Asbest selbst entfernen?

Nein. Arbeiten an Asbest sind Fachbetrieben mit Sachkunde vorbehalten und anzeigepflichtig. Eigenmächtiges Entfernen gefährdet Ihre Gesundheit und die Ihrer Nachbarn und kann rechtliche Folgen haben.

Wie läuft eine Asbestsanierung ab?

Nach Klärung des Verdachts erstellen wir einen Arbeitsplan, zeigen die Maßnahme bei der Behörde an, richten den Sanierungsbereich mit Schutzmaßnahmen ein, bauen die Materialien zerstörungsfrei aus, verpacken sie luftdicht und entsorgen sie über zugelassene Deponien. Bei Innenraumsanierungen erfolgt abschließend eine Freimessung.

Was kostet eine Asbestsanierung?

Die Kosten hängen von Art und Menge des Materials, der Zugänglichkeit und dem erforderlichen Schutzaufwand ab. Ein Welleternitdach auf einer Garage ist deutlich günstiger als eine Innenraumsanierung mit Schwarzbereich. Nach einem Ortstermin erhalten Sie ein verbindliches Angebot.

Können Sie bereits verpackten Asbest abholen?

Ja. Fachgerecht verpackte Asbestabfälle holen wir vor Ort ab und entsorgen sie mit Nachweis. Beachten Sie, dass die Verpackung den Vorgaben entsprechen muss – wir beraten Sie dazu gerne vorab.

Unverbindlich & kostenlos

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